Aktuelles
 

Die "Roten Listen" beinhalteten die Gefährdungseinstufungen und Informationen zu allen Wirbeltieren und zu ausgewählten Gruppen der Wirbellosen. 

Im Oktober 2020 erschien mit den Säugetieren die erste Rote Liste der aktuellen Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020ff., die vom BfN herausgegeben wird. 

https://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6973&cHash=cb136e2fc0c8b56f0952cbbdbb39dbdf




Hier geht es direkt zur "Roten Liste" des BfN:

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/roteliste/Dokumente/NaBiV_170_2_Rote_Liste_Saeugetiere.pdf



Auf der Seite 22 (Roten Liste), finden wir unseren Braunbrustigel in der Tabelle Westigel genannt.

Auch der Ostigel (Weißbrustigel) ist dort aufgeführt, der seit ca. 1945 schon als "Ausgestorben oder verschollen" gilt.

Das "V" in der Tabelle bedeutet "Vorwarnliste".

Die Kürzel "h" und "(<)" bedeuten "Häufig" + Rückgang, im Ausmaß unbekannt".

Das "-" bedeutet "Risikofaktor(en) ist/sind vorhanden und wirksam".



Wie es mit unserem Braunbrustigel und anderen Wildtieren in den einzelnen Bundesländern bestellt ist,

finden Sie auf der Seite 25 der Veröffentlichung des Bundesamt für Naturschutz.



In Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen, steht der Braunbrustigel auf der "Vorwarnliste",

in Sachsen-Anhalt ist er sogar als "Gefährdet" eingestuft.



Veraltete Daten über Wildtiere werden in dieser Liste mit einem "x" markiert, davon sind acht Bundesländer betroffen. 

Das bedeutet, das die letzte Erhebung oder Zählung älter als 15 Jahre ist.

In Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird der Braunbrustigel als "nicht Gefährdet" eingestuft.